Unser kostenloser Gebührenerinnerungsservice
Mit dem Gebührenerinnerungsservice keine Zahlungsfrist mehr verpassen: Unser Service erinnert eine Woche vor Fälligkeitstag per E-Mail an die Zahlung der Abfallgebühren.
Zahlungstermine der Abfallgebüren
Für Ihre Abfallgebühren gibt es insgesamt zwei Zahlungstermine:
Nach Erhalt des Gebührenbescheides
Der erste Termin ist kurz nach Erhalt Ihres Gebührenbescheids. Hierfür erhalten Sie keine Erinnerung über den Erinnerungsservice, sondern werden über den Gebührenbescheid über die Zahlungsfrist informiert.
Zahlung zum 1. Oktober
Der zweite Termin ist der 1. Oktober. Zu diesem Termin erhalten Sie keinen weiteren Gebührenbescheid und auch keine neue Zahlungsaufforderung. Hier hilft unser kostenloser Gebührenerinnerungsservice, dass Sie in der Hektik des Alltags den Fälligkeitstermin nicht verpassen.
Übersicht über die Möglichkeiten zum Formular
Zur Anmeldung brauchst du nur eine gültige E-Mail-Adresse. An diese schicken wir nach der Anmeldung umgehend eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Durch das Anklicken des Links bestätigst du, dass du ab sofort den kostenlosen Erinnerungsservice erhalten möchtest.
Nach Bestätigung deiner E-Mail-Adresse wirst du automatisch zu den Einstellungen deines Erinnerungsservice weitergeleitet. Hier kannst du auswählen, welche Abfuhrerinnerungen du erhalten möchtest. Deine Einstellungen bestätigen wir dir mit einer automatisch generierten E-Mail, welche auch deine persönlichen Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) enthält.
Mit deinen Zugangsdaten aus der Bestätigungsmail (E-Mail und Passwort) kannst du jederzeit Änderungen an den Benachrichtigungsoptionen des Erinnerungsservices vornehmen.
Natürlich kannst du dich jederzeit wieder vom Erinnerungsservice abmelden. Gib einfach hier deine Mailadresse ein, mit der du dich angemeldet hast und erhalte zukünftig keine Erinnerungen mehr.
Weitere Erinnerungsservices der GOA
Mit dem Abfuhrerinnerungsservice keinen Abfuhrtermin mehr verpassen: Unser Service erinnert per Mail an die persönlichen Abfuhrtermine.